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   BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11   

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https://dejure.org/2011,2323
BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11 (https://dejure.org/2011,2323)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2011 - 4 BN 13.11 (https://dejure.org/2011,2323)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 4 BN 13.11 (https://dejure.org/2011,2323)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Offensichtliche Missbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen ein ganzes Kollegium wegen Befangenheit

  • rewis.io

    Richterablehnung wegen Befangenheit; Geschäftsverteilungsplan

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 1
    Offensichtliche Missbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen ein ganzes Kollegium wegen Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11
    Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens soll der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwändiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch grundlegend von demjenigen, der dem von der Beschwerdebegründung genannten Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 - (NJW 2005, 2689) zu Grunde liegt.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11
    Es ist deswegen unter Mitwirkung der abgelehnten, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts aber zuständigen Richter zu verwerfen (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ; stRspr).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11
    Ist die Entscheidung der Vorinstanz auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4, stRspr).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass gegen eine Regelung des jährlichen Geschäftsverteilungsplans, nach der auch alle noch anhängigen Sachen eines Sachgebiets auf einen anderen Senat übergehen, nichts einzuwenden ist (Urteil vom 18. Oktober 1990 - BVerwG 3 C 19.88 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 19 S. 3 f.).
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11
    Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es sich nicht gegen einen einzelnen Richter, sondern gegen ein ganzes Kollegium richtet und nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (Beschluss vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 13.10

    Anforderungen der Besetzungsrüge; Senatswechsel anhängiger Sache durch

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11
    Soweit der Antragsteller den Befangenheitsantrag gegen die zur Entscheidung berufenen Senatsmitglieder (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel, Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Jannasch und Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bumke) "nunmehr auch noch zusätzlich" damit begründet, der so besetzte Spruchkörper habe im Verfahren BVerwG 4 BN 13.10 unter Umgehung und Verletzung der für die Behandlung von Ablehnungsgesuchen anerkannten Regeln ohne richterlichen Hinweis und ohne vorherige Anhörung über seine Ablehnungsanträge selbst entschieden, beschränkt sich auch dieses Vorbringen auf den Einwand der Vorbefassung.
  • BVerwG, 04.05.2009 - 8 B 20.09
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 13.11
    Die bloße Vorbefassung der zur Entscheidung berufenen Richter mit der Sache vermag die Besorgnis der Befangenheit von vornherein nicht zu begründen (Beschluss vom 4. Mai 2009 - BVerwG 8 B 20.09 - juris Rn. 11).
  • VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 3323/13

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als bordellartiger Betrieb

    Das gegen alle beteiligten Berufsrichter der Kammer gerichtete Ablehnungsgesuch konnte unberücksichtigt bleiben, da die Klägerin für dieses keine individuellen Ablehnungsgründe geltend gemacht, sondern ausschließlich Gründe anführt hat, die eine Befangenheit der abgelehnten Richter unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu begründen vermögen (vgl. Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, Rdnrn. 28 ff.; Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 21.12.2011 - 4 BN 13/11, Rdnr. 2 ; Kopp/Schenke , VwGO, 19. Aufl. 2013, § 54 Rdnr. 16; Meissner , in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 25.Ergl. 2013, § 54 Rdnr. 55 m.w.N.).
  • BSG, 02.05.2012 - B 1 KR 106/11 B
    Dem Kläger fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, weil die Richterin nach dem Geschäftsverteilungsplan des Senats mangels Vertretungsfalles im vorliegenden Verfahren nicht zur Entscheidung berufen ist (vgl entsprechend zB BVerwG Beschluss vom 21.12.2011 - 4 BN 13/11 - juris RdNr 4).
  • LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Ferner sind die für die Entscheidung relevanten Gründe detailliert zu dokumentierten (Kissel/Mayer aaO; Sowada HRRS 2015, 16, 25; BVerwG NJW 1991, 1370, 1371; BVerwG Beschluss vom 21.12.2011 - 4 BN 13/11 - juris Rz. 16 ).
  • VGH Bayern, 05.06.2012 - 21 CS 12.984

    Waffenrecht; Ablehnungsgesuch; Anhörungsrüge

    Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch, wenn es sich nicht gegen einen einzelnen Richter, sondern ein ganzes Kollegium richtet und nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (vgl. BVerwG vom 21.12.2011 Az. 4 BN 13/11 ).
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